Pflichten für Vermieter:innen von Gewerbeimmobilien

Vorteile von Buero-Untervermietung


Pflichten für Vermieter:innen von Gewerbeimmobilien


Pflichten für Vermieter:innen von Gewerbeimmobilien

Von Philipp Hartje, letzte Aktualisierung am: 08. Juli 2022

Die Vermietung von Gewerbeimmobilien ist sowohl für Vermieter:innen als auch für Mieter:innen mit einigen Pflichten verbunden. Welche Pflichten haben die beiden Vertragsparteien dabei genau? Was ist ein Konkurrenzschutz oder was ist mit Instandsetzung und Instandhaltung im Gewerbemietrecht gemeint? Und wie wird das im Mietvertrag geregelt? Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Artikel.

Du möchtest Teile deines Büros untervermieten? Dann erfährst du mehr dazu in unserem Blogartikel „Ein Büro untervermieten – darauf sollte geachtet werden. Denn wenn du in deinen Räumlichkeiten ungenutzte Büroräume oder Büroflächen hast, dann ist Untervermietung für dich das Richtige. So ist es möglich, Mietverträge mit kürzeren Laufzeiten zu vereinbaren und flexibel nach Platzbedarf die freien Büroflächen unterzuvermieten. Du hast dabei sogar noch einen weiteren positiven Nebeneffekt: Du hilfst jungen Unternehmen ein Zuhause für ihr Business zu finden und kannst gleichzeitig unnötige Mietkosten sparen.

Inhalt:

Pflichten, die Vermieter:innen von Gewerbeimmobilien zu erfüllen haben

Pflichten, die Vermieter:innen von Gewerbeimmobilien zu erfüllen haben

Was ist eine Gewerbeimmobilie?

Was ist eine Gewerbeimmobilie?

Gewerbeimmobilien sind Gebäude, Gewerbeflächen oder Grundstücke, die komplett oder zu einem gewissen Teil zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um ein ganzes Gebäude handeln: Auch einzelne Teile oder Abschnitte, zum Beispiel Büroräume oder ganze Büroflächen, gelten als Gewerbeimmobilien.

Allgemeine Informationen zur gewerblichen Vermietung

Allgemeine Informationen zur gewerblichen Vermietung

Bei der Vermietung einer gewerblichen Immobilie ähneln die Pflichten und Rechte für beide Seiten denen, die auch im Wohnraummietrecht gelten. Es gibt aber einen entscheidenden Unterschied beim gewerblichen Mietrecht: Werden Mieter:innen im Wohnraummietrecht noch geschützt, so fällt dieser Schutz im Gewerbemietrecht weg. Beiden Parteien sind hier nahezu gleichgestellt sind. Dies bedeutet, dass du als Vermieter:in deine Mietverträge wesentlich freier und flexibler gestalten kannst. Du kannst beispielsweise die Kündigungsfrist des Mietverhältnisses im Mietvertrag individuell festlegen.

Dokumente und Brille

Die gewerbliche Vermietung stellt aber kein selbstständiges Rechtsgebiet im Mietrecht dar. Allerdings lassen sich im Bürgerlichen Gesetzbuch einige Paragrafen finden, welche etwa den rechtlichen Rahmen für die AGB-Klauseln festlegen (§§ 305 bis 310 BGB).

In Sachen Kaution ergibt sich bei einem gewerblich genutzten Mietobjekt ebenfalls ein Unterschied zum Wohnraummietrecht. Vermieter:innen sind zwar nicht verpflichtet, die Kaution gut verzinst anzulegen. Aber das BGH hat am 23. Dezember 2012 entschieden, dass Vermieter:innen die Mietkaution getrennt vom Privatvermögen auf ein separates Konto einzahlen müssen. So sollen Mieter:innen vor einer möglichen Insolvenz der Vermieter:innen und einem daraus resultierenden Kautionsverlust geschützt werden.

Bei einem Mietvertrag für Gewerbeimmobilien sind in der Regel feste Laufzeiten angegeben. Eine Befristung lässt sich nur eintragen, wenn ein rechtlich anerkannter Befristungsgrund vorliegt. Verträge mit Befristung lassen sich nur aus wichtigen Gründen kündigen. Durch diese Regelung sollen sowohl Vermieter:innen als auch Mieter:innen eine gewisse Sicherheit erhalten. Schließlich fallen auf beiden Seiten teils erhebliche Investitionen an, wenn es um das Mieten oder Vermieten von gewerblich genutzten Flächen geht.

Deutlich flexibler kann die Laufzeit beim Untervermieten von freier Gewerbefläche geregelt werden. Denn Untermietverträge haben keine Mindestmietlaufzeit. So kannst du Mietverträge mit kürzeren Laufzeiten vereinbaren und flexibel nach Platzbedarf die Fläche, die du nicht benötigst, einfach untervermieten. Weitere Informationen zur Untervermietung findest du in unserem Artikel: Ein Büro untervermieten – darauf sollte geachtet werden.

Der Gewerbemietvertrag bietet viel Gestaltungsfreiraum, du kannst die Höhe der Miete, den Nutzungszweck und die Laufzeit individuell regeln. Prinzipiell kann dieser auch mündlich abgeschlossen werden, sofern die Mietdauer unter einem Jahr liegt. Empfehlen würden wir dir das aber nicht. Setze lieber einen schriftlichen Mietvertrag auf, dann kommt es auch nicht zu Missverständnissen.

Wie finde ich passende Gewerbemieter:innen?

Wie finde ich passende Gewerbemieter:innen?

Grundsätzlich kannst du die bekannten Internetportale wie beispielsweise Immobilienscout24, Immowelt, etc. nutzen. Das Inserieren ist allerdings kostenpflichtig. Und wenn du Büroraum untervermieten möchtest, dann ist ein darauf spezialisierter Partner sicher die bessere Wahl.

Mit shareDnC konzentrieren wir uns ganz auf die Untervermietung gewerblich genutzter Immobilien.  Bei uns kannst du schnell und einfach ein Inserat erstellen, um passende Mieter:innen zu finden. Du zahlst nur dann eine geringe Servicegebühr (monatlich zwölf Prozent oder eine Pauschalmiete), wenn wir erfolgreich waren und du mit deinen bis dahin ungenutzten Büroflächen Geld verdienst. Bei Fragen zur Ermittlung der Miethöhe oder zum Inserat, stehen wir dir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

In vielen Städten bieten wir dir zudem einen kostenlosen Foto-Service, um dein Büro bestens in Szene zu setzen. Durch die Spezialisierung auf die Untervermietung von Büroräumen, Büroflächen und Arbeitsplätzen erhältst du bei uns innerhalb kürzester Zeit qualifizierte Anfragen. Mehrere Tausend Firmen haben dank shareDnC schon passende Mieter:innen gefunden.

Weitere Fragen zur gewerblichen Vermietung

Weitere Fragen zur gewerblichen Vermietung

Neben den Fragen zu der Instandsetzung, der Garantiehaftung oder dem Brandschutz, die wir oben bereits beantwortet haben, fragst du dich vielleicht auch, wie es mit der Beauftragung einer Hausverwaltung aussieht, welche Steuern du als Vermieter:in zahlen musst oder warum ein Mietvertrag so wichtig ist. Diese und weitere Fragen beantworten wir dir im folgenden Absatz.

Fazit

Fazit

Ein Gewerbemietvertrag kann von den Vertragsparteien in der Regel freier gestaltet werden als ein Mietvertrag für eine Wohnung. Allerdings ist die Laufzeit der Vermietung meistens festgelegt und läuft über einen längeren Zeitraum. Anders bei einer Untervermietung von freien Büroflächen, Gewerberäumen oder Schreibtischen. Hier ist die Laufzeit deutlich flexibler, was besonders für junge Unternehmen und Freiberufler:innen attraktiv ist.

Wenn du jetzt auch dein leeres Büro untervermieten willst – wir helfen dir!  Alle wichtigen Informationen findest du auf unserer Seite Büro untervermieten mit shareDnC.

Weitere Blogposts, die dich interessieren könnten:

Warum flexibles Arbeiten für alle ein Gewinn ist
Flexible Office Space – Nur ein Trend oder ein nachhaltiges Konzept?
Für wen lohnt sich Coworking?

Büro vermieten in Berlin: Darauf sollten Vermieter achten

In Berlin ist nicht nur für private Wohnungen, sondern auch für Gewerbeimmobilien ein Vermietermarkt. Was man als Vermieter alles beachten sollte und welche Besonderheiten Berlin bietet, erklären wir hier.

Lies weiter

Das musst du bei einem Untermietvertrag für deine Gewerberäume beachten

Untermietvertrag Gewerbe
Vorteile von Buero-Untervermietung


Das musst du bei einem Untermietvertrag für deine Gewerberäume beachten


Das musst du bei einem Untermietvertrag für deine Gewerberäume beachten

Von Philipp Hartje, letzte Aktualisierung am: 28. Juni 2022

Du willst deine Mietkosten reduzieren und zurzeit nicht benötigte Büros untervermieten? Gute Idee – wenn die eigentlichen Vermieter:innen und Eigentümer:innen nichts dagegen haben. Damit die Untervermietung auch rechtssicher über die Bühne geht, musst du einen Gewerbe-Untermietvertrag aufsetzen. Was das genau ist und was du dabei beachten musst, das erfährst du in diesem Beitrag.

Untermietvertrag Gewerbe

Du möchtest Teile deines Büros untervermieten? Dann erfährst du mehr dazu in unserem Blogartikel „Ein Büro untervermieten – darauf sollte geachtet werden. Denn wenn du in deinen Räumlichkeiten ungenutzte Büroräume oder Büroflächen hast, dann ist Untervermietung für dich das Richtige. So ist es möglich, Mietverträge mit kürzeren Laufzeiten zu vereinbaren und flexibel nach Platzbedarf die freien Büroflächen unterzuvermieten. Du hast dabei sogar noch einen weiteren positiven Nebeneffekt: Du hilfst jungen Unternehmen ein Zuhause für ihr Business zu finden und kannst gleichzeitig unnötige Mietkosten sparen.

Inhalt:

Kostenloses Musterbeispiel für einen Gewerbe Untermietvertrag

Du bist kurz davor, deinen Gewerberaum unterzuvermieten? shareDnC hat dir ein Musterbeispiel für einen Gewerbe-Untermietvertrag erstellt. Das PDF des Untermietvertrags kannst du hier kostenlos herunterladen.

Kostenloses Musterbeispiel für einen Gewerbe Untermietvertrag

Du bist kurz davor, deinen Gewerberaum unterzuvermieten? shareDnC hat dir ein Musterbeispiel für einen Gewerbe-Untermietvertrag erstellt. Das PDF des Untermietvertrags kannst du hier kostenlos herunterladen.

Was ist ein Gewerbe-Untermietvertrag?

Was ist ein Gewerbe-Untermietvertrag?

Als allererstes solltest du prüfen, ob du als Mieter:in einer Gewerbeimmobilie im Gewerbemietvertrag mit den Vermieter:innen eine Vereinbarung getroffen hast, die es erlaubt, ungenutzten Gewerberaum unterzuvermieten. Wenn eine Untervermietung laut Vertrag möglich ist, dann kannst du dich um den Untermietvertrag kümmern.

Ein Gewerbe-Untermietvertrag stellt einen besonderen Mietvertrag dar, der zwischen den Hauptmieter:innen und einer anderen Person als Mieter:in abgeschlossen wird. Die Mieter:innen bleiben in diesem Fall immer noch an das Mietverhältnis mit den Eigentümer:innen gebunden. Diese erhalten nach wie vor die vereinbarte Miete für die Gewerberäume.

Wenn du jetzt mit Untermieter:innen ein Mietvertrag abschließen willst, so darf sich dieser nicht mit dem ursprünglichen Mietvertrag zwischen dir als Hauptmieter:in und den Eigentümer:innen überschneiden. Dies bedeutet konkret: Regelungen und Klauseln, die im Hauptmietvertrag für die Mietsache getroffen worden sind, müssen natürlich von den Untermieter:innen genauso wie von dir beachtet werden. Haben zum Beispiel die eigentlichen Vermieter:innen im Vertrag mit dir als Hauptmieter:in festgelegt, dass zur Straßenseite keine große Leuchtreklame angebracht werden darf, dann sind hieran auch die Untermieter:innen gebunden.

Der Untermietvertrag für Gewerbe muss sich also weitgehend mit dem eigentlichen Gewerbemietvertrag decken. Es dürfen aber besondere Mietbestimmungen aufgenommen werden, die lediglich zwischen Hauptmieter:innen und Untermieter:innen vereinbart werden. Wichtig ist, dass ein Untermietvertrag für ein Gewerbe auf jeden Fall schriftlich festgehalten wird. Ein solcher Vertrag gibt allen Parteien mehr Sicherheit. Beachte aber, dass eine Untervermietung auch von der Zustimmung der Eigentümer:innen abhängig ist, denn schließlich bleiben es deren Räume.

  • Achtung: Wird ein Untermietvertrag ohne das Einverständnis der Eigentümer:innen abgeschlossen, kann dies zu einer fristlosen Kündigung des Hauptmietvertrages führen!

Welche Gründe gibt es für eine gewerbliche Untervermietung?

Welche Gründe gibt es für eine gewerbliche Untervermietung?

In aller Regel sind die Hauptmietverträge mit den Eigentümer:innen auf lange Zeit geschlossen. Dies bedeutet, dass du zeitlich lange an die Vermieter:innen gebunden bist. Wenn du nun Büroräume nicht benötigst, dann kann die Untervermietung von Gewerberäumen eine gute Lösung sein.

In diesen Situationen kann eine Untervermietung für dich als Hauptmieter:in sinnvoll sein

Was kann ich untervermieten?

Was kann ich untervermieten?

Wusstest du, dass du nicht nur Büro- und Gewerbeflächen, sondern auch komplette Büroräume und sogar einzelne Schreibtischplätze untervermieten kannst? 

Diese Unterschiede zwischen den verschiedenen Möglichkeiten solltest du kennen:

  • Büroräume eignen sich am besten für die Untervermietung, denn hier herrscht die größte Nachfrage überhaupt. Diese bieten ein hohes Maß an Privatsphäre, beispielsweise um vertrauliche Dinge zu besprechen oder einfach mal die Tür zu schließen.
  • Eine eigenständige Bürofläche wie eine ganze oder halbe Etage lässt sich ebenfalls sehr gut untervermieten, da vermehrt auch größere Firmen oder Teams nach flexiblen Bürolösungen suchen.
  • Ein Schreibtischplatz wird hauptsächlich in Bürogemeinschaften oder kleineren Büros vermietet. Besonders für Freelancer:innen und Einzelunternehmer:innen sind einzelne Schreibtischplätze interessant.

Die wichtigsten Kriterien für Mieter:innen bei der Bürosuche sind vor allem die Lage, Größe, Ausstattung und Verkehrsanbindung.

Bist du noch auf der Suche nach passenden Untermieter:innen? Bei shareDnC kannst du einfach kostenlos dein Inserat erstellen und Mietkosten sparen. In vielen Städten bieten wir zudem einen Foto-Service an, um deine freie Fläche bestens ins Szene zu setzen. Durch Spezialisierung auf die Untervermietung von Büroräumen, Büroflächen und Arbeitsplätzen erhältst du bei uns innerhalb kürzester Zeit qualifizierte Anfragen. Jetzt registrieren oder weitere Informationen zur Bürountervemietung mit shareDnC erhalten.

So kannst du als Mieter:in vorzeitig aus dem Gewerbemietvertrag aussteigen

So kannst du als Mieter:in vorzeitig aus dem Gewerbemietvertrag aussteigen

Falls im Gewerbemietvertrag keine Regelung über eine Untervermietung getroffen wurde, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach § 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches. In diesem Fall darf man nur mit Zustimmung der Vermieter:innen die nicht benötigten Gewerberäume untervermieten.

Natürlich dürfen Vermieter:innen diese Zustimmung verweigern, müssen aber hierfür einen sachlichen Grund angeben. Sollten sie keinen Grund nennen können, erhalten die Mieter:innen durch eine sogenannte Untermietverweigerung die Möglichkeit auf eine ordentliche Kündigung. In diesem Fall kannst du den Gewerbemietvertrag vor Ablauf der vereinbarten Frist kündigen und sparst die Mietzahlungen für den nicht benötigten Geschäftsräume.

Checkliste: Was gehört in einen Gewerbe-Untermietvertrag?

Checkliste: Was gehört in einen Gewerbe-Untermietvertrag?

Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob eine Privatperson als Mieter:in Räume an Gewerbetreibende untervermietet oder ob der:die Mieter:in ein Gewerbe betreibt und Räume an andere Gewerbetreibende untervermietet.

Die nachfolgenden Punkte sollten in einem Untermietvertrag aufgeführt sein:

  • Name und Anschrift der Untervermieter:innen und der Untermieter:innen
  • der Mietgegenstand unter Angabe der Räume und Größe
  • gemeinsam genutzte Räumlichkeiten
  • ggf. Gründung einer Bürogemeinschaft
  • Regelung von Geschäfts- und Öffnungszeiten
  • Dauer des Mietverhältnisses
  • Mietzins
  • Nebenkosten
  • Art der Mietzahlung
  • mögliche Kaution
  • bauliche Veränderungen und Instandhaltung
  • Beschilderung oder Automatenaufstellung
  • Schönheitsreparaturen und Wartungsarbeiten
  • Nutzung von Maschinen
  • Abstellen von Fahrzeugen und Maschinen
  • Verkehrssicherungspflicht 
  • Konkurrenzschutz
  • weitere Untervermietung
  • Übergabe der Mietsache
  • Inventar
  • technische Geräte
  • Personal
  • Haftung
  • Betretungsrecht der Vermieter:innen
  • mögliche Tierhaltung
  • Kündigung
  • Schriftform
  • sonstige Vereinbarungen

Unser Praxis-Tipp zum Schluss: Neben dem Gewerbe-Untermietvertrag solltest du auf jeden Fall noch eine Inventarliste anfertigen, aus der hervorgeht, welche Büro- oder Betriebsausstattung von deinen Untermieter:innen übernommen oder genutzt werden. Dies ist auch für eventuell später anfallende Schönheitsreparaturen in den Geschäftsräumen relevant.

Du möchtest einen Teil deines Büros untervermieten?

Du möchtest einen Teil deines Büros untervermieten?

Dann bist du bei uns genau richtig!
shareDnC ist Deutschlands führende Online-Plattform für die Untervermietung leerstehender Büroflächen. Wir verbinden Unternehmen mit ungenutzten Flächen in ihren Büros mit Agenturen, Beratungen, Startups, Selbstständigen oder anderen Unternehmen, die auf der Suche nach einem oder mehreren Büroräumen oder Schreibtischplätzen sind. Mehrere Tausend Firmen haben über shareDnC bereits passende Untermieter:innen gefunden.

Bei Bedarf schicken wir dir kostenlos eine:n Fotograf:in vorbei und unser Customer Success Team unterstützt dich bei der erfolgreichen Vermietung. Wir matchen dein Inserat mit >20.000 aktiven Gesuchen aus unserer Datenbank und vermarkten es außerdem über Google und auf bekannten Immobilienportalen. Wenn du einen oder mehrere passende Untermieter:innen gefunden hast, kannst du den Untermietvertrag auch bequem online über unsere Plattform abschließen.

Weitere Blogposts, die dich interessieren könnten:

Büro vermieten – So findest du passende Mieter:innen für Büroflächen
Ein Büro untervermieten: Was ist zu beachten?
Die Besonderheiten eines Gewerbemietvertrages