Nein, eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings sollte es nicht Tage dauern, bis Vermieter:innen erreicht werden können oder sich bei den Mieter:innen zurückmelden.
Ja, die Beauftragung einer Hausverwaltung ist möglich. Diese übernimmt dann beispielsweise die technische Betreuung, etwa die Wartung der Heizungs- oder Klimatechnik.
Die Einkünfte aus Vermietung der Gewerbeimmobilien müssen von den Vermieter:innen in der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings erfolgt die Versteuerung nicht in der kompletten Höhe, sondern es werden noch Kosten in Abzug gestellt. So ergeben sich unter bestimmten Umständen sogar Negativeinnahmen, wenn etwa getätigte Investitionen in die Immobilie die Einkünfte aus den Mieteinnahmen übersteigen. Vermieter:innen sind nicht dazu verpflichtet, Umsatzsteuern bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien an das Finanzamt zu entrichten. Die Umsatzsteuerpflicht kann aber auf Wunsch gewählt werden.
Ein detaillierter Mietvertrag ist wichtig, denn er regelt die Verantwortungsbereiche auf beiden Seiten. So wissen Vermieter:innen und Mieter:innen, welche Pflichten und Aufgaben sich aus den einzelnen Klauseln und Vereinbarungen des Vertrags ergeben. Dabei stehen zwei Varianten zur Verfügung: Zum einen der individuelle, schriftlich aufgesetzte Vertrag und zum anderen der Formularmietvertrag (AGB).
Bei shareDnC brauchst du dich nicht um die Erstellung des Vertrags kümmern, denn wir stellen dir eine rechtlich geprüfte Mietvertragsvorlage zur Verfügung. Nachdem du deine passenden Mieter:innen gefunden hast, kannst du die Mietvertragsvorlage individuell bearbeiten und direkt über unsere Plattform verschicken.
Achte bei individuell verfassten darauf, dass folgende Punkte enthalten sind:
- genaue Beschreibung der Gewerbeimmobilie – inklusive Lage und Größe
- Definition von Mietzweck und Nutzung
- Angabe der Miethöhe, der Laufzeit und der geltenden Kündigungsfristen