Pflichten für Vermieter:innen von Gewerbeimmobilien

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Pflichten für Vermieter:innen von Gewerbeimmobilien


Pflichten für Vermieter:innen von Gewerbeimmobilien

Von Philipp Hartje, letzte Aktualisierung am: 08. Juli 2022

Die Vermietung von Gewerbeimmobilien ist sowohl für Vermieter:innen als auch für Mieter:innen mit einigen Pflichten verbunden. Welche Pflichten haben die beiden Vertragsparteien dabei genau? Was ist ein Konkurrenzschutz oder was ist mit Instandsetzung und Instandhaltung im Gewerbemietrecht gemeint? Und wie wird das im Mietvertrag geregelt? Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Artikel.

Du möchtest Teile deines Büros untervermieten? Dann erfährst du mehr dazu in unserem Blogartikel „Ein Büro untervermieten – darauf sollte geachtet werden. Denn wenn du in deinen Räumlichkeiten ungenutzte Büroräume oder Büroflächen hast, dann ist Untervermietung für dich das Richtige. So ist es möglich, Mietverträge mit kürzeren Laufzeiten zu vereinbaren und flexibel nach Platzbedarf die freien Büroflächen unterzuvermieten. Du hast dabei sogar noch einen weiteren positiven Nebeneffekt: Du hilfst jungen Unternehmen ein Zuhause für ihr Business zu finden und kannst gleichzeitig unnötige Mietkosten sparen.

Inhalt:

Pflichten, die Vermieter:innen von Gewerbeimmobilien zu erfüllen haben

Pflichten, die Vermieter:innen von Gewerbeimmobilien zu erfüllen haben

Was ist eine Gewerbeimmobilie?

Was ist eine Gewerbeimmobilie?

Gewerbeimmobilien sind Gebäude, Gewerbeflächen oder Grundstücke, die komplett oder zu einem gewissen Teil zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um ein ganzes Gebäude handeln: Auch einzelne Teile oder Abschnitte, zum Beispiel Büroräume oder ganze Büroflächen, gelten als Gewerbeimmobilien.

Allgemeine Informationen zur gewerblichen Vermietung

Allgemeine Informationen zur gewerblichen Vermietung

Bei der Vermietung einer gewerblichen Immobilie ähneln die Pflichten und Rechte für beide Seiten denen, die auch im Wohnraummietrecht gelten. Es gibt aber einen entscheidenden Unterschied beim gewerblichen Mietrecht: Werden Mieter:innen im Wohnraummietrecht noch geschützt, so fällt dieser Schutz im Gewerbemietrecht weg. Beiden Parteien sind hier nahezu gleichgestellt sind. Dies bedeutet, dass du als Vermieter:in deine Mietverträge wesentlich freier und flexibler gestalten kannst. Du kannst beispielsweise die Kündigungsfrist des Mietverhältnisses im Mietvertrag individuell festlegen.

Dokumente und Brille

Die gewerbliche Vermietung stellt aber kein selbstständiges Rechtsgebiet im Mietrecht dar. Allerdings lassen sich im Bürgerlichen Gesetzbuch einige Paragrafen finden, welche etwa den rechtlichen Rahmen für die AGB-Klauseln festlegen (§§ 305 bis 310 BGB).

In Sachen Kaution ergibt sich bei einem gewerblich genutzten Mietobjekt ebenfalls ein Unterschied zum Wohnraummietrecht. Vermieter:innen sind zwar nicht verpflichtet, die Kaution gut verzinst anzulegen. Aber das BGH hat am 23. Dezember 2012 entschieden, dass Vermieter:innen die Mietkaution getrennt vom Privatvermögen auf ein separates Konto einzahlen müssen. So sollen Mieter:innen vor einer möglichen Insolvenz der Vermieter:innen und einem daraus resultierenden Kautionsverlust geschützt werden.

Bei einem Mietvertrag für Gewerbeimmobilien sind in der Regel feste Laufzeiten angegeben. Eine Befristung lässt sich nur eintragen, wenn ein rechtlich anerkannter Befristungsgrund vorliegt. Verträge mit Befristung lassen sich nur aus wichtigen Gründen kündigen. Durch diese Regelung sollen sowohl Vermieter:innen als auch Mieter:innen eine gewisse Sicherheit erhalten. Schließlich fallen auf beiden Seiten teils erhebliche Investitionen an, wenn es um das Mieten oder Vermieten von gewerblich genutzten Flächen geht.

Deutlich flexibler kann die Laufzeit beim Untervermieten von freier Gewerbefläche geregelt werden. Denn Untermietverträge haben keine Mindestmietlaufzeit. So kannst du Mietverträge mit kürzeren Laufzeiten vereinbaren und flexibel nach Platzbedarf die Fläche, die du nicht benötigst, einfach untervermieten. Weitere Informationen zur Untervermietung findest du in unserem Artikel: Ein Büro untervermieten – darauf sollte geachtet werden.

Der Gewerbemietvertrag bietet viel Gestaltungsfreiraum, du kannst die Höhe der Miete, den Nutzungszweck und die Laufzeit individuell regeln. Prinzipiell kann dieser auch mündlich abgeschlossen werden, sofern die Mietdauer unter einem Jahr liegt. Empfehlen würden wir dir das aber nicht. Setze lieber einen schriftlichen Mietvertrag auf, dann kommt es auch nicht zu Missverständnissen.

Wie finde ich passende Gewerbemieter:innen?

Wie finde ich passende Gewerbemieter:innen?

Grundsätzlich kannst du die bekannten Internetportale wie beispielsweise Immobilienscout24, Immowelt, etc. nutzen. Das Inserieren ist allerdings kostenpflichtig. Und wenn du Büroraum untervermieten möchtest, dann ist ein darauf spezialisierter Partner sicher die bessere Wahl.

Mit shareDnC konzentrieren wir uns ganz auf die Untervermietung gewerblich genutzter Immobilien.  Bei uns kannst du schnell und einfach ein Inserat erstellen, um passende Mieter:innen zu finden. Du zahlst nur dann eine geringe Servicegebühr (monatlich zwölf Prozent oder eine Pauschalmiete), wenn wir erfolgreich waren und du mit deinen bis dahin ungenutzten Büroflächen Geld verdienst. Bei Fragen zur Ermittlung der Miethöhe oder zum Inserat, stehen wir dir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

In vielen Städten bieten wir dir zudem einen kostenlosen Foto-Service, um dein Büro bestens in Szene zu setzen. Durch die Spezialisierung auf die Untervermietung von Büroräumen, Büroflächen und Arbeitsplätzen erhältst du bei uns innerhalb kürzester Zeit qualifizierte Anfragen. Mehrere Tausend Firmen haben dank shareDnC schon passende Mieter:innen gefunden.

Weitere Fragen zur gewerblichen Vermietung

Weitere Fragen zur gewerblichen Vermietung

Neben den Fragen zu der Instandsetzung, der Garantiehaftung oder dem Brandschutz, die wir oben bereits beantwortet haben, fragst du dich vielleicht auch, wie es mit der Beauftragung einer Hausverwaltung aussieht, welche Steuern du als Vermieter:in zahlen musst oder warum ein Mietvertrag so wichtig ist. Diese und weitere Fragen beantworten wir dir im folgenden Absatz.

Fazit

Fazit

Ein Gewerbemietvertrag kann von den Vertragsparteien in der Regel freier gestaltet werden als ein Mietvertrag für eine Wohnung. Allerdings ist die Laufzeit der Vermietung meistens festgelegt und läuft über einen längeren Zeitraum. Anders bei einer Untervermietung von freien Büroflächen, Gewerberäumen oder Schreibtischen. Hier ist die Laufzeit deutlich flexibler, was besonders für junge Unternehmen und Freiberufler:innen attraktiv ist.

Wenn du jetzt auch dein leeres Büro untervermieten willst – wir helfen dir!  Alle wichtigen Informationen findest du auf unserer Seite Büro untervermieten mit shareDnC.

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